Stornierungskosten:
Die Vermietung von Ferienunterkünften unterliegt dem Mietrecht des BGB.
Wenn Sie die gebuchte Unterkunft stornieren möchten oder müssen, erlauben wir uns,
in Abhängigkeit vom verbleibenden Zeitraum zwischen Stornierungsanfrage und Reisebeginn,
folgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise unten.
- Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
- Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
- Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
- Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Mietpreis sind hierbei die reinen Kosten der Übernachtungen ohne Nebenkosten, wie Wäschepakete,Endreinigung etc.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben. Bei einer Umbuchung innerhalb desselben Kalenderjahres erstatten wir bis zu 50% der Rücktrittsgebühren oder treffen eine individuelle Vereinbarung.
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Der Gast trägt als Tourist oder Geschäftsreisender das Verwendungsrisiko der gebuchten Unterkunft. Die Zahlungspflicht besteht
damit bei jeglicher unverschuldeter persönlicher Verhinderung. Eine Erkrankung oder Angst vor Erkrankung zählen zu seinem persönlichen Risikobereich.
Wird das Zielgebiet oder das Ferienobjekt behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist nicht mehr zugänglich,
wird der Vermieter von seiner Leistungspflicht und der Gast von der Zahlungspflicht entbunden.